Marie-Luise Dött bei der Funktionsträgerkonferenz
Seit 1998 sitzt Marie-Luise Dött für die CDU im Deutschen Bundestag. Sie ist umweltpolitische Sprecherin ihrer Fraktion und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Eine Funktion, die es nahelegt, dass sie zu allen klimarelevanten Themen eine klare Position vertritt. Das gilt besonders für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Bundes-Klimaschutzgesetz in Teilen als verfassungswidrig eingestuft wurde. Ein Richterspruch, der für erheblichen Wirbel sorgte und der den SU-Landesvorsitzenden Helge Benda veranlasste, Dött zu einer Videokonferenz mit den SU-Funktionsträgern einzuladen. Dabei sollte das „BVG-Urteil im Blickwinkel der Generationengerechtigkeit“ betrachtet werden.
Lastenverteilung unter Generationen
„Dieses Urteil war ein Paukenschlag“, so begann die Referentin ihre politische Einordnung zu der Entscheidung. Sie sei trotzdem zu akzeptieren, was die zügig verabschiedete Novelle zum Bundes-Klimaschutzgesetz bereits sicherstelle. Gleichwohl müsse betont werden, dass der Gesetzgeber im Grundsatz nicht gegen das Klimaschutzgebot des Artikels 20a des Grundgesetzes verstoßen habe. Darin heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen….“* Als Folge daraus erklärten die Richter, es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ Für Dött stellt sich die Frage, ob hier nicht eine neue verfassungsrechtliche Kategorie eingeführt wird, die in letzter Konsequenz für alle politischen Bereiche gültig sei. Unter diesem Blickwinkel müsse man z.B. die Staatsverschuldung neu betrachten, deren Lasten ebenfalls Folgegenerationen abtragen müssten. Außerdem sei es dem „heutigen Gesetzgeber beinahe unmöglich, bereits zehn Jahre im Voraus sektorscharfe Emissionsreduktionen und Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen. Dies ist im hohen Maße von technischen Innovationssprüngen abhängig, die nicht vorhersehbar sind“, sagte Dött. Ihrer Meinung nach könne man die tatsächlichen CO2-Einsparungen bis zum Ende der 2020er Jahre bestenfalls prognostizieren, aber nicht konkret darstellen. Insgesamt ergebe sich aus dem Urteil eine sehr weit gefasste Pflicht des Staates zum Klimaschutz.
CDU für Freiwilligkeit und Anreize
Die Große Koalition hat inzwischen die notwendigen Bestimmungen ergänzt, das Gesetz schreibt die jahresscharfen, zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren vor und senkt die bisher vorgesehenen Werte ab, um sie an das neue Minderungsziel von 65 Prozent im Jahr 2030 anzupassen. Den Löwenanteil der zusätzlichen Reduktion werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen, die damit laut Dött „vor einer Herkulesaufgabe stehen“. Klimaneutralität müsse in Deutschland so erreicht werden, dass gleichzeitig Arbeitsplätze und Wohlstand erhalten bleiben. Als Abgeordnete eines Wahlkreises im Ruhrgebiet (Oberhausen/Wesel) weiß die mittelständisch geerdete Kauffrau welche Sorgen die Bürger bei diesem Thema umtreiben. Für die Union gehe es darum, den Klimaschutz mit so viel „Freiwilligkeit und Anreizen wie möglich“ voran zu treiben, während andere Parteien – allen voran die Grünen – zuerst auf Verbote setzen. Bestes Beispiel sind die von ihnen geplanten Einschränkungen beim Flugverkehr (keine Kurzstreckenflüge), der beim CO2-Austoß eine fast marginale Rolle spielt. Unter den „großen“ Treibhausgas-Verursachern steht das Fliegen mit 3,2 Prozent an letzter Stelle. Andererseits produziert die Internetnutzung allein in Deutschland so viel CO2 wie der gesamte Luftverkehr. Dött plädierte entschieden dafür, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen statt ideologisch zu diskutieren und ergänzte: „Generell sollten wir das Einsparpotential bei der sparsamen Nutzung von elektrischen Geräten nicht unterschätzen.“ Letzten Endes seien die ambitionierten Ziele aber nur mit der Schaffung einer Europäischen Klima- und Energie-Union zu erreichen, so wie sich die EU jetzt beim sog. „Green Deal“ verständigt habe. Dabei müsse die Modernisierung der Energie-Infrastruktur wesentlich stärker in den Blick gerückt werden.
SU-Mitglieder nutzen Einsparpotentiale
In der sich anschließenden Fragerunde kamen zahlreiche Aspekte des Klimaschutzes zur Sprache. Dazu gehörten
· die Entwicklung der CO2-Bepreisung,
· die Auswirkungen für energieintensive Industrien, z.B. Aluminiumwerke (in Hamburg, Neuss)
· Fragen zum Kohleausstieg – ohne Debatte im Bundestag,
· die Sicherheit der Stromversorgung,
· Wunderquelle Wasserstoff? (80-prozentiger Energieverlust bei Herstellung), oder Wasserstoff aus Gas,
· Fehlende Speicherkapazitäten,
· Ausbau von Windkraft und Sonnenstrom,
· Hemmnisse beim Leitungsbau, u.v.m.
In der sachkundigen Aussprache wurde auch deutlich, wie zahlreich die Mitglieder der Senioren Union die neuesten Techniken zur Energieeinsparung nutzen. Über allem schwebte bis zum Schluss die Frage: Wieviel kann von den eigenen Vorstellungen durchgesetzt werden, wenn es nach der Wahl tatsächlich zur einer schwarz-grünen Bundesregierung kommt? Auf solche Spekulationen wollte sich der Landesvorsitzende Helge Benda dann doch nicht einlassen und betonte stattdessen, dass sich „die Teilnahme an dieser Funktionsträgerkonferenz ausgesprochen gelohnt“ habe. Er dankte Marie-Luise Dött für „viele hilfreiche Informationen zu einem schwierigen Thema“, bei dem sie auch in großer Offenheit die Finger in die Wunde gelegt habe. Fazit eines Teilnehmers: Die Polemik der Grünen hilft uns beim Klimaschutz nicht weiter, schließlich sind die Treibhausgasemissionen 2020 um 8,7 Prozent gesunken. Das geschieht im dritten Jahr in Folge, wenn auch diesmal Pandemie bedingt verstärkt.*Diese Ergänzung kam 1994 unter der Bundesregierung von Helmut Kohl ins Grundgesetz.