Informationen zu Neuwahlen in Corona-Zeiten
des Landesvorsitzenden der Senioren-Union NRW
Helge BendaSehr geehrte Damen und Herren,
im Kampf gegen das Coronavirus beginnt der Herbst des Pandemiejahres 2020 mit einer Phase eines wieder aufflammenden Infektionsgeschehens. Nach den "zerbrechlichen Zwischenerfolgen" des Frühjahrs und dem vergleichsweise niedrigen Fallaufkommen zu Beginn des Sommers breitet sich der Erreger Sars-CoV-2 derzeit wieder stärker aus. Das Robert-Koch-Institut warnt im aktuellen Lagebericht: "Nach einer vorübergehenden Stabilisierung der Fallzahlen auf einem erhöhten Niveau ist aktuell ein weiterer Anstieg der Übertragungen in der Bevölkerung in Deutschland zu beobachten."
Die Lage bleibt deshalb in der Prognose unsicher, aber auch voraussichtlich dynamisch. Das ist für unsere weitere Arbeit in der Senioren Union von großem Belang.
Ich werde deshalb häufig darauf angesprochen, wie wir in der Senioren-Union unter diesen Grundlagen mit der Planung von Jahreshaupt-/Mitgliederversammlungen mit Neuwahlen umgehen sollen.
Deshalb gilt: das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sieht vor, dass ein solcher – eigentlich noch im Jahr 2020 neu zu wählender – Vorstand ausnahmsweise auch nach Ablauf seiner Amtszeit Ende des Jahres zunächst weiterhin im Amt bleibt, bis dass ein Parteitag ihn ausdrücklich abberuft oder einen neuen Vorstand wählt.
Insofern ist es Parteiverbänden, die bis Ende des Jahres 2020 eigentlich noch eine Vorstandsneuwahl durchführen müssten, dies wegen der COVID-19-Pandemie aber nicht umsetzen können, ausnahmsweise gestattet, die Vorstandsneuwahl auf das nächste Jahr zu verschieben.
Ich höre durchaus von vielen Verbänden, dass, unter den strengen Abstands- und Hygiene Regeln ein annährend „normaler Arbeitsablauf“ wieder aufgenommen wurde. So werden auch, Sie haben es gelesen, unser CDU-Bundes- und wohl auch der CDU-Landesparteitag noch in diesem Jahre tagen, jedoch mit einer kürzest möglichen Tagesordnung.
Wir halten fest: Sie müssen in diesem Jahr keine Versammlung durchführen, sofern Sie nach reiflicher Abwägung zu der Ansicht kommen, dass eine solche Tagung unter hygienischen und finanziellen Gesichtspunkten nicht möglich wäre.
Es gilt, der konkrete Einzelfall ist zu betrachten. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns deshalb rechtzeitig in der Landesgeschäftsstelle an!
Mit freundlichem Gruß
Helge Benda